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Schulordnung

Vorwort
In unserer Schule leben und arbeiten viele Menschen zusammen. Deshalb sind Regelungen notwendig, um die Ziele der Schule zu erreichen und Konflikte möglichst zu vermeiden. Aus diesem Grund haben Lehrer*, Schüler und Eltern ein gemeinsames Leitbild und diese Schulordnung beschlossen. Sie gründet sich auf das Schulgesetz von Baden-Württemberg. Alle Beteiligten sind gleichermaßen für ihre Einhaltung verantwortlich.

1. Verhalten

Wir nehmen aufeinander Rücksicht. Unser Verhalten darf andere nicht belästigen und die Sicherheit nicht gefährden.

1.1 Umgang mit Schul- und Privateigentum

Wir behandeln Gegenstände der Schule pfleglich, denn sie sind Eigentum der Gemeinschaft. Dazu gehören auch die Schulbücher. Für Beschädigungen haften die Erziehungsberechtigten des betreffenden Schülers.

Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Verluste werden auf dem Sekretariat gemeldet.

1.2 Sauberkeit

Wir halten unsere Schulräume und deren Einrichtung sauber und funktionstüchtig.

1.3 Garderobe

Jacken und Mäntel werden an den Kleiderhaken vor den Unterrichtsräumen aufbewahrt. Wertsachen trägt jeder bei sich.

1.4 Verbote

Auf dem gesamten Schulgelände des Schulzentrums Neugreuth ist für Schüler verboten:

- Rauchen

- Konsum von Alkohol

- Kauen von Kaugummi

- Spucken

Auf dem Pausenhof und im Schulgebäude ist während der Unterrichts- und Pausenzeiten verboten:

- Rollschuhlaufen

- Skateboardfahren

- Fahrradfahren

Im Schulhaus sind verboten:

- Tragen von Mützen aller Art

- Aufreizende und provozierende Kleidung

- Sitzen auf der Fensterbank

1.5 Benutzung von Mobiltelefonen u. ä. elektronischen Geräten.

Schüler dürfen Mobiltelefone auf dem Schulgelände nur während der Mittagspause von 12.20 bis 13.20 Uhr benutzen. Ausgenommen sind Unterrichtszwecke und Notfälle.

Nicht ausdrücklich genehmigte Film-, Bild- und Tonaufnahmen sind verboten.

Schüler, die ihr Mobiltelefon unerlaubt benutzen, müssen dieses abgeben und können es am Ende ihres Schultages wieder abholen. Nach dem dritten Verstoß müssen die Eltern das Mobiltelefon abholen.

2. Zum Unterricht

2.1 Unterrichtsbeginn

Der Klassenzimmertrakt wird um 7.00 Uhr geöffnet. Die Schüler dürfen sich bis 7.15 Uhr in der Aula aufhalten. Der Unterricht beginnt um 7.20 Uhr.

Die Klassensprecher verständigen das Sekretariat, wenn der Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erscheint.

2.2 Pausenregelung

Die Schüler verbringen die Pausen auf dem Schulhof und müssen die Klassenzimmer verlassen. Dabei haben sie in der ersten Pause die Möglichkeit, Spielgeräte gegen Pfand auszuleihen, die auf dem „roten Platz“ benutzt werden dürfen. Die ausgewiesenen Pausenbereiche dürfen nicht verlassen werden.

Zur Unterstützung der Aufsicht führenden Lehrer wird von der SMV eine Schüleraufsicht organisiert. Den Anweisungen dieser Schüler ist Folge zu leisten.

2.3 Hohlstunden

Schüler halten sich während der Hohlstunden in der Aula auf.

2.4 Mittagspause

Der Klassenzimmertrakt wird während der Mittagszeit abgeschlossen.

3. Schulbesuch

Die Schulbesuchsverordnung verpflichtet jeden Schüler, den Unterricht und alle anderen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen.

3.1 Entschuldigungen

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, so ist dies der Schule unverzüglich mitzuteilen. Bei einer telefonischen Verständigung der Schule – spätestens am zweiten Tag der Verhinderung – ist eine schriftliche Mitteilung innerhalb von drei Tagen nachzureichen. Ohne diese telefonische Verständigung muss der Schule eine schriftliche Mitteilung spätestens am zweiten Tag der Verhinderung vorliegen. Alle Fehltage, die nicht fristgerecht entschuldigt werden, gelten als unentschuldigt. Leistungsnachweise an unentschuldigten Fehltagen werden mit der Note „ungenügend“ bewertet.

Schüler werden von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht befreit, wenn es der Gesundheitszustand erfordert. Bei längerfristigen Erkrankungen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Das Attest entbindet nicht von der Anwesenheitspflicht.

3.2 Beurlaubungen

Beurlaubungen – auch aus persönlichen Gründen – sind in begründeten Ausnahmefällen und auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten möglich. Für Beurlaubungen an bis zu zwei aufeinanderfolgenden Tagen ist der Klassenlehrer zuständig, für alle anderen Fälle die Schulleitung.

3.3 Arbeitsgemeinschaften / Lernbegleitung

Wer sich zu einer Arbeitsgemeinschaft oder zur Lernbegleitung angemeldet hat, ist zur Teilnahme verpflichtet. Ein Austritt aus einer AG oder der Lernbegleitung ist innerhalb der ersten vier Wochen, zum Schulhalbjahr sowie zum Schuljahresende möglich. Der Austritt muss dem zuständigen Fachlehrer von einem Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt werden.

3.4 Verlassen des Schulgeländes

Schüler, die das Schulgelände verlassen wollen, benötigen aus Gründen der Aufsichtspflicht die Genehmigung eines Lehrers.

 

4. Pädagogische, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Unsere Maxime lautet: Schlichten kommt vor Strafen. Wenn es trotz aller Bemühungen zu Verstößen gegen die Schulordnung oder zu Konflikten kommt, sind sowohl pädagogische als auch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen notwendig. Weiteres regelt der § 90 des Schulgesetzes.

 

5. Änderung der Schulordnung

Änderungen der Schulordnung können von der Schulleitung, vom Kollegium, vom Elternbeirat, von der SMV und von der Schulkonferenz beantragt werden.

* Aus Gründen der Lesbarkeit werden nur männliche Formen verwendet. Hierbei sind stets beide Geschlechter gemeint.